Das Verkehrsrecht kann grob unterteilt werden in Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsverwaltungsrecht:
Das Verkehrszivilrecht beinhaltet insbesondere die Verkehrsunfallregulierung (Schadensersatz und Schmerzensgeld) mit Versicherung und Unfallgegner, das Recht von Neu- und Gebrauchtwagenkauf und Kfz-Leasing sowie die entsprechenden Gewährleistungsansprüche und Auseinandersetzungen von Werkstätten mit ihren Kunden. Hinzu kommen Bereiche des Versicherungsrechts, insbesondere des Rechts der KFZ- und Kaskoversicherung sowie das Recht der privaten und gesetzlichen Unfallversicherung.
Im Verkehrsstrafrecht geht es primär um die Verteidigung bei Straftaten im Straßenverkehr ( Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht,...).
Das Verkehrsverwaltungsrecht umfasst in erster Linie das Fahrerlaubnisrecht.
Unsere Leistungen im Verkehrsrecht im Überblick: