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Näheres dazu

Das Verkehrsrecht kann grob unterteilt werden in Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsverwaltungsrecht:

Das Verkehrszivilrecht beinhaltet insbesondere die Verkehrsunfallregulierung (Schadensersatz und Schmerzensgeld) mit Versicherung und Unfallgegner, das Recht von Neu- und Gebrauchtwagenkauf und Kfz-Leasing sowie die entsprechenden Gewährleistungsansprüche und Auseinandersetzungen von Werkstätten mit ihren Kunden. Hinzu kommen Bereiche des Versicherungsrechts, insbesondere des Rechts der KFZ- und Kaskoversicherung sowie das Recht der privaten und gesetzlichen Unfallversicherung.

Im Verkehrsstrafrecht geht es primär um die Verteidigung bei Straftaten im Straßenverkehr ( Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht,...).

Das Verkehrsverwaltungsrecht umfasst in erster Linie das Fahrerlaubnisrecht.

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht im Überblick:

  • Verkehrsunfallregulierung
  • Durchsetzung von Schmerzengsgeldansprüchen
  • Neu &-Gebrauchtwagenkauf / Leasing
  • Gewährleistungsansprüche bezüglich KFZ-Käufe
  • Verteidigung bei Verkehrsdelikten
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Fahrerlaubnisentzügen